Spielordnung / Platzbuchung
Platzbelegung
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Die Plätze werden ausschließlich über das Online-Buchungssystem Eversports für jeweils 1–2 Stunden reserviert.
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Eine Vorausbuchung ist bis zu 6 Tage im Voraus möglich.
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Jedes spielberechtigte Mitglied muss den Platz selbst über Eversports buchen und dabei den Spielpartner angeben (Gastspieler möglich).
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Erst nach Ablauf der gebuchten Spielzeit (max. 2 Stunden) kann erneut gebucht werden.
Regel für direktes Weiterspielen
Wer im unmittelbaren Anschluss weiterspielen möchte, darf die neue Buchung erst 5 Minuten nach der vollen Stunde vornehmen. So erhalten Spieler, die noch nicht gespielt haben, Vorrang.
Stornierungen
Wer eine gebuchte Stunde nicht wahrnehmen kann, muss die Reservierung spätestens 24 Stunden vorher stornieren. Im Sommer können Mitglieder jederzeit stornieren.
Verspätungen
Bei Verspätung verfällt der Anspruch auf den gebuchten Platz 10 Minuten nach Beginn der Spielstunde.
Gastspieler
Gastspieler (Nichtmitglieder) dürfen nach Online-Buchung über Eversports die Anlage nutzen.
Sommer (1. Mai – 30. September):
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Außenplätze stehen wochentags bis 16 Uhr gegen Platzgebühr zur Verfügung.
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Am Wochenende sind die Plätze ausschließlich Mitgliedern vorbehalten.
Winter (ab ca. Oktober):
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Unsere Traglufthalle bietet zwei Indoor-Plätze für Mitglieder und Nichtmitglieder.
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Buchung und Bezahlung erfolgen ebenfalls über Eversports.
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Spielbetrieb
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Die reguläre Spielzeit beträgt 55 Minuten. In den letzten 5 Minuten ist der Platz abzuziehen, die Linien sind abzufegen und bei Trockenheit leicht zu wässern.
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Platzsperren können jederzeit kurzfristig durch Präsidium, Abteilungsleitung oder Platzwart angeordnet werden.
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Es wird ausschließlich in ordnungsgemäßer Tenniskleidung gespielt.
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Auf den Plätzen herrscht Rauchverbot.
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Geöffnete Sonnenschirme sind nach Spielende wieder zu schließen.
- Müll, wie Bananenschalen, Flaschen, Deckel von Balldosen oder sonstige Abfälle ist von den Spielern selbst zu entsorgen. Die Plätze und das Gelände sind sauber zu hinterlassen.
Durchsetzung der Spielordnung
Das Präsidium und die Tennis-Abteilungsleitung sind berechtigt, bei Verstößen einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In schweren Fällen kann durch Präsidiumsbeschluss eine befristete Spielsperre verhängt werden.
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Stand: Planegg, 26.03.2026
