Spielordnung

 

Platzbelegung

  • Die Plätze werden durch das Buchen beim Online-Buchungssystem Eversports für jeweils 1-2 Stunden belegt. Eine Vorausbelegung ist bis zu 6 Tagen möglich. Jedes spielberechtigte Mitglied kann den Platz über die Online-Buchung belegen.
  • Erst nach Ablauf der belegten Stunden (max. 2) kann weiter belegt werden. Wer im unmittelbaren Anschluss an eine Stunde weiterspielen will, muss mit dem erforderlichen Neubelegen bis 5 Minuten nach der vollen Stunde warten, damit Spieler, die noch nicht gespielt haben, die Möglichkeit der Platzbelegung vor jenen haben, die bereits gespielt haben!
  • Wer zu der von ihm belegten Stunde nicht erscheinen kann, muss dafür sorgen, dass seine Reservierung spätestens 24 Stunden (im Sommer Mitglieder jederzeit) vor dem beabsichtigen Spielbeginn wieder storniert wird.
  • Bei Verspätung erlischt der Anspruch auf den vorausbelegten Platz 10 Minuten nach Beginn der Spielstunde.
  • Gastspieler (Nichtmitglieder) können nach Online-Buchung die Anlage benutzen. Im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September können Gastspieler an den Wochenenden (Sa. + So.) nicht im Voraus buchen und wochentags nicht nach 16 Uhr.

Spielbetrieb

  • Mit Rücksicht auf die Platzpflege beträgt die Spielzeit in der Regel 55 Minuten. In den verbleibenden 5 Minuten ist der Platz von den Spielern abzuziehen. Die Linien sind mit einem Besen abzufegen und bei Trockenheit zu leicht zu wässern.
  • Platzsperren können auch kurzfristig von einem Präsidiums- oder Abteilungsleitungsmitglied bzw. dem Platzwart angeordnet werden.
  • Gespielt wird grundsätzlich mit ordentlicher Tenniskleidung.
  • Auf den Tennisplätzen darf nicht geraucht werden.
  • Geöffnete Sonnenschirme müssen nach Spielende wieder geschlossen werden.
  • Im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebs ist das Präsidium und die Tennis-Abteilungsleitung berechtigt, bei Verstößen gegen diese Spielordnung einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In schweren Fällen kann durch Präsidiumsbeschluss eine befristete Spielsperre verhängt werden.

Stand: Planegg, 29. Juni 2015