Spielordnung
Platzbelegung
- Die Plätze werden durch das Buchen beim Online-Buchungssystem Eversports für jeweils 1-2 Stunden belegt. Eine Vorausbelegung ist bis zu 6 Tagen möglich. Jedes spielberechtigte Mitglied kann den Platz über die Online-Buchung belegen.
- Erst nach Ablauf der belegten Stunden (max. 2) kann weiter belegt werden. Wer im unmittelbaren Anschluss an eine Stunde weiterspielen will, muss mit dem erforderlichen Neubelegen bis 5 Minuten nach der vollen Stunde warten, damit Spieler, die noch nicht gespielt haben, die Möglichkeit der Platzbelegung vor jenen haben, die bereits gespielt haben!
- Wer zu der von ihm belegten Stunde nicht erscheinen kann, muss dafür sorgen, dass seine Reservierung spätestens 24 Stunden (im Sommer Mitglieder jederzeit) vor dem beabsichtigen Spielbeginn wieder storniert wird.
- Bei Verspätung erlischt der Anspruch auf den vorausbelegten Platz 10 Minuten nach Beginn der Spielstunde.
- Gastspieler (Nichtmitglieder) können nach Online-Buchung die Anlage benutzen. Im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September können Gastspieler an den Wochenenden (Sa. + So.) nicht im Voraus buchen und wochentags nicht nach 16 Uhr.
Spielbetrieb
- Mit Rücksicht auf die Platzpflege beträgt die Spielzeit in der Regel 55 Minuten. In den verbleibenden 5 Minuten ist der Platz von den Spielern abzuziehen. Die Linien sind mit einem Besen abzufegen und bei Trockenheit zu leicht zu wässern.
- Platzsperren können auch kurzfristig von einem Präsidiums- oder Abteilungsleitungsmitglied bzw. dem Platzwart angeordnet werden.
- Gespielt wird grundsätzlich mit ordentlicher Tenniskleidung.
- Auf den Tennisplätzen darf nicht geraucht werden.
- Geöffnete Sonnenschirme müssen nach Spielende wieder geschlossen werden.
- Im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebs ist das Präsidium und die Tennis-Abteilungsleitung berechtigt, bei Verstößen gegen diese Spielordnung einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In schweren Fällen kann durch Präsidiumsbeschluss eine befristete Spielsperre verhängt werden.
Stand: Planegg, 29. Juni 2015