Anmeldung Kinder & JugenDtraining Winter 2025-2026

Anmeldeformular Tennistraining Winter 2026/2027

Anmeldung Tennistraining

Das Wintertraining läuft vom 05.10.2026 bis 19.03.2027 (24 Wochen).
In den Schulferien findet kein Training statt. Die Winterhallenplätze stehen allerdings der Trainingsgruppe zur Verfügung.

Der Anmeldezeitraum für das Wintertraining ist vom 15.09.2026 bis zum 20.09.2026.

Veranstalter ist Tennistrainer Boris Reitenbach. Trainingsort ist die Wintertennishalle des SV Planegg-Krailling e.V.

Vereinsmitglied?

Bist Du Mitglied im SV Planegg-Krailling e.V.?
Information für Nichtmitglieder:

Momentan besteht ein Aufnahmestopp in der Tennisabteilung. Gerne kannst du dich unter Geschäftsstelle / Warteliste auf die Warteliste des SV Planegg-Krailling e. V. für die Tennisabteilung setzen lassen.

Allerdings können Nichtmitglieder am Wintertraining teilnehmen.

Die Abrechnung der Hallengebühr wird dementsprechend der Nichtmitgliedschaft vom Hauptverein abgerechnet

Teilnehmer:in

Name
Name
Vorname
Nachname

Anmelder:in / Erziehungsberechtiger/in

Name Erziehungsberechtigter/in
Name Erziehungsberechtigter/in
Vorname
Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Stadt

Angaben zum Training

Trainingsart | Preise pro Person |  Gesamtpreis pro Person*
2er Training | 29,00 €  | 696,00 €
3er Training | 20,00 € |  480,00 €
4er Training | 16,00 € |  384,00 €

*Gesamtpreis bei Training einmal die Woche für 24 Wochen (Trainingswochen)

Die Winterhallenplatzgebühr wird jeweils, anteilig der Trainingsgruppe, vom Hauptverein beim Teilnehmenden eingezogen.

Mitglieder | 648,00 €
Nichtmitglieder | 864,00 €
*Preise sind berechnet auf 24 Wochen und gelten von Mo- Fr 14.00 - 20.00 ausschließlich für das Kinder- und Jugendtraining

Ist der Einzug nicht möglich und das Geld geht als Rücklast wieder zurück, erlischt die Platzreservierung. Über reservierte aber nicht rechtzeitig bezahlte Plätze, kann der SV Planegg-Krailling e.V. frei verfügen. Die Spielordnung laut Homepage des SVP ist Bestandteil der Buchung.

Einschränkung oder Untersagung des Tennishallen-Betriebes:

Bei Nichtbenutzung des Platzes, gleich aus welchen Gründen, beseht seitens des Abonnenten kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Ersatz. Bei Störungen durch Einflüsse höherer Gewalt, die einen Spielbetrieb unmöglich machen oder für den Fall, dass der Verein den Sport- oder Trainingsbetrieb aus besonderen Gründen (z.B. behördliche Anordnung, Infektionsschutzmaßnahme, nicht geplante Reparatur-, Sanierungs- oder Baumaßnahmen, Unwetter, Energieeinsparmaßnahme) einstellen muss, werden Ersatzstunden angeboten oder falls dies nicht möglich ist, die anteiligen Beträge unter Abzug von 50 % Gebühren zurückerstattet.

Mögliche Trainingszeiten* ( bitte mindestens 3 Ausweichtermine angeben, ansonsten ist eine Einteilung zum Training unwahrscheinlich)

 

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Wir werden unser Bestes tun, um alle gewünschten Termine sowie die Wünsche bezüglich Teams zu berücksichtigen. Können aber nicht garantiert werden!

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